Durch eine Polizeipatrouille wurde kurz vor 11 Uhr an der Teufenerstrasse in Lustmühle ein Personenwagen zur Kontrolle angehalten. Dabei wurde festgestellt, dass die im Auto mitgeführten Holzplatten die Sicht nach rechts stark einschränkten beziehungsweise verdeckten. Zudem war keine Ladungssicherung vorhanden, welche das Transportgut vor dem Verrutschen gesichert hätte. Aus diesen Gründen wird der verantwortliche Fahrzeugführer zur Anzeige gebracht. Für den Weitertransport wurde er angewiesen, die sperrigen Verlegeplatten mit einem geeigneten Fahrzeug durchzuführen.
Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Ladung die Sicht aus der Frontscheibe, den beiden vorderen Seitenscheiben und auch auf die Seitenspiegel nicht behindern dürfe. «Es darf also beispielsweise nichts auf dem Beifahrersitz transportiert werden, dass die Sicht aus dem Seitenfenster verhindert oder einschränkt.» Zusätzlich müsse die Ladung so gesichert werden, dass niemand gefährdet werde und diese auch nicht herunterfallen oder verrutschen könne. Eine überhängende Ladung müsse gekennzeichnet sein. Die Beleuchtungselemente und das Kontrollschild müssten jederzeit ersichtlich sein.