Anlässlich verschiedener Kontrolltätigkeiten der Kantonspolizei wurden kürzlich in Herisau mehrere Arbeitskräfte, welche mit Reinigungsarbeiten beschäftigt waren, ohne die erforderlichen Arbeitsbewilligungen festgestellt. Die ausländischen Personen und der fehlbare Arbeitgeber müssen sich bei der Staatsanwaltschaft verantworten.
Herisau | 19.06.2015 | 12:32 Uhr
kar
Arbeiten ohne Arbeitsbewilligung
Bei verschiedenen Kontrollen konnten kürzlich mehrere Arbeiter einer Reinigungsfirma ohne Arbeitsbewilligung festgestellt werden.