Zweimal Ja und einmal Nein der CVP

Traditionsgemäss hat die CVP AI schriftlich ihre Mitglieder in die Parolenfassung miteinbezogen.

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Ja zum Verfassungartikel Familienpolitik
Die Bevölkerungsentwicklung und die Tatsache, dass sich viele Schweizer eine zurückhaltendere Einwanderungspolitik wünschen, weisen in den nächsten Jahren auf einen deutlichen Personalmangel für unsere Wirtschaft und unsere Gesundheitsdienstleistungen hin. Daher ist es ausserordentlich wichtig, dass wir das Potenzial der Zweitverdiener in unserem Land in Anspruch nehmen. Der Verfassungsartikel schafft die Grundlage um Massnahmen zu ergreifen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa in Form einer teilzeitlichen Erwerbstätigkeit, für diejenigen Personen verbessern, die mit Geldern der öffentlichen Hand bei uns ausgebildet worden sind.

Ja zur Änderung des Raumplanungsgesetzes
Gemäss Aussage des Baudepartementes AI im „Appenzeller Volksfreund“ sind die Auswirkungen für unseren Kanton minimal. Die Zersiedelung der Landschaft, der man unter anderem Einhalt gebieten will, ist nicht gleich zu setzen mit der Streusiedlung, wie sie bei uns üblich ist. Der Kulturlandverbrauch in der Schweiz ist allerdings enorm und das Raumplanungsgesetz muss deshalb entsprechend angepasst werden. Die von der Pro Natura eingereichte Landschaftsinitiative, die dank der vorliegenden Änderungen im Raumplanungsgesetz zurück gezogen wurde, wird bei einem Nein zu dieser Vorlage vors Volk kommen. Diese würde ein Einzonungsmoratorium für Bauland beinhalten und eine sinnvolle Raumplanung für lange Zeit verunmöglichen. Nachdem die Zweitwohnungsinitiative eine Mehrheit gefunden hatte, ist es durchaus denkbar, dass auch dieser Initiative zugestimmt würde. Dies gilt es unbedingt zu verhindern.

Nein zur Abzocker-Initiative von Ständerat Minder
Das Parlament hat zur Abzockerinitiative einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Dieser verhindert die Abzockerei so, wie es in einer liberalen Wirtschaft sinnvoll ist. Im Gegensatz zur Initiative ist dort vorgesehen, dass nicht die Aktionärsversammlung, sondern der Verwaltungsrat die Vergütungen an die Geschäftsleitung festlegt. Die Sorgfaltspflichten des Verwaltungsrates werden zudem verschärft. Wenn die Initiative abgelehnt wird und die Referendumsfrist abläuft, kann er Gegenvorschlag auch viel schneller in Kraft gesetzt werden.

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