Ziel der «IG Selbsbestimmte Gemeinden» ist es, in Ausserrhoden Rahmenbedingungen zu schaffen, die Gemeindefusionen von unten möglich machen. Gleichzeitig soll die wenig durchdachte Strategie der Regierung, den Kanton zufälligerweise in drei bis fünf Gemeinden zu splitten, verhindert werden.
1000 Unterschriften in 30 Tagen
Im Frühling 2021 überraschte die Ausserrhoder Regierung die Bevölkerung mit der Botschaft, den Kanton in vier Gemeinden zu splitten. Bald entwickelte sich gegenüber diesem wenig durchdachten und undemokratischen Vorschlag Opposition, teilte die IG im Nachgang zu ihrer Jahresversammlung mit. In kurzer Zeit fanden sich Gleichgesinnte mit der Überzeugung, dass diese Absicht der Regierung zu bekämpfen sei.
Am 25. November 2021 erfolgte die Gründung der «IG Selbstbestimmte Gemeinden». Bereits am 6. Januar 2022 lancierte diese eine Volksinitiative mit der Kernaussage, dass die Gemeinden in Ausserrhoden selbst über Fusionsvorhaben befinden und nicht von oben dazu gezwungen werden sollen. Innert 30 Tagen konnten über 1000 Unterschriften gesammelt und viel Goodwill erworben werden. Am 16. Februar 2022 übergaben die Initianten der Kantonskanzlei 1253 beglaubigte Unterschriften. Wesentliche Inhalte dieser Initiative flossen in den Eventualantrag ein, der von den Kantonsräten Patrick Kessler und Marcel Walker verfasst und vom Kantonsrat mit einer überzeugenden Mehrheit gutgeheissen wurde.
«Fahrt ins Blauer» dauert an
Am 8. Mai 2023 steht die dritte Lesung bezüglich Gemeindefusionen im Ausserrhoder Kantonsrat an. Der Regierungsrat hat in Anbetracht der grossen Kritik seinen ursprünglichen Vorschlag von zufällig vier Gemeinden auf drei bis fünf Gemeinden erweitert. Doch wie dies ausgestaltet sein soll, bleibt nach wie vor ungewiss. Die Fahrt ins Blaue hält weiter an.
Wesentliche Grundlagen fehlen
So fehlen nach wie vor wesentliche Grundlagen, die einen politischen Entscheid überhaupt möglich machen würden. Insbesondere fehlen ein konkreter Abstimmungsgegenstand –drei bis fünf Gemeinden führt zu keinem konkreten Ergebnis –; ein Fusionsgesetz, das den allfälligen Fusionsprozess festlegen würde sowie die dazu entsprechenden Übergangsregelungen; die finanziellen Auswirkungen sowie allfällige Unterstützungsbeiträge des Kantons; der zukünftige Finanzausgleich und die möglichen Steuerfolgen für den Kanton und die geplanten Gemeinden.
«Überforderte» Regierung?
Noch immer sind auch viele Fragen der Gemeindepräsidenten-Konferenz von der Regierung nicht beantwortet, was auf eine Überforderung hindeutet. Der Vorschlag der Regierung bietet zudem viel Raum für rechtliche Auseinandersetzungen und hindert die weitere Entwicklung des Kantons bzw. die Fertigstellung der neuen Kantonsverfassung. Es gilt deshalb, den Vorschlag der Regierung abzulehnen und den Eventualantrag von Patrick Kessler und Marcel Walker anzunehmen. Dieser will Gemeindefusionen von unten möglich machen bzw. von der Bevölkerung gewünschte Zusammenschlüsse unterstützen. Schliesslich sollen die Gemeinden ihre Zukunft selbst bestimmen. Zwangsfusionen, wie sie die Regierung will, sind entschieden abzulehnen.