Der Regierungsrat hatte vorerst beschlossen, per Ende Mai 2012 die Veröffentlichung von Geburten, Todesfälle, Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften abzuschaffen. Auch die Gemeinde Trogen hatte sich an dieses Weisung zu halten. Aufgrund der teils heftigen Reaktionen aus der Bevölkerung ist der Regierungsrat nun auf den Entscheid zurückgekommen und hat angeordnet, dass ab 1. Januar 2013 zumindest die Todesfälle wieder zu veröffentlichen seien. Für die übrigen Zivilstandsereignisse überlässt er es den Gemeinden, ob sie diese ebenfalls wieder veröffentlichen wollen oder nicht. Auch bei der Gemeindeverwaltung Trogen sind in den letzten Monaten aus der Bevölkerung verschiedene Reaktionen auf diese Regierungsratsbeschlüsse eingegangen. Es wurde mehrfach der Wunsch geäussert, dass nach der erneuten Verordnungsrevision die Veröffentlichung wieder erfolgt. Der Gemeinderat hat beschlossen, ab 1. Januar 2013 die Zivilstandsereignisse wieder vollständig zu veröffentlichen, sofern die Betroffenen vom ihnen gesetzlich zustehenden Sperrrecht keinen Gebrauch machen.
Trogen | 07.11.2012 | 09:33 Uhr
GK
Zivilstandsmeldungen wieder öffentlich
Gestützt auf eine nochmalige Änderung der kantonalen Zivilstandsänderungen werden in Trogen ab 1. Januar 2013 die Zivilstandsereignisse wieder publiziert.