Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden passt die Verordnung über das Zivilstandswesen per 1. Januar 2013 erneut an. Diese Anpassung gründet auf den heftige Reaktionen aus der Bevölkerung und den Gemeinden gegen die Abschaffung der Veröffentlichung von Zivilstandsereignissen. Neu können die Gemeinden – mit Ausnahme der Todesfälle – selber über eine Veröffentlichung entscheiden.
Das kantonale Recht hat die Ausserrhoder Gemeinden bis Ende Mai 2012 zur Veröffentlichung von Geburten, Todesfällen, Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften in den amtlichen Publikationsorganen verpflichtet. Seit dem 1. Juni gilt die revidierte kantonale Zivilstandsverordnung, mit der die Veröffentlichung der Zivilstandsereignisse abgeschafft wurde.
Als Folge dieser Teilrevision gingen zahlreiche und teils heftige Reaktionen aus der Bevölkerung ein, die sich gegen die Abschaffung der Veröffentlichung der Zivilstandereignisse aussprachen. Eine erneute Umfrage des Departements Inneres und Kultur bei den Gemeinden zeigte hingegen kein einheitliches Bild für oder gegen den Entscheid zur Abschaffung. Nebst elf Gemeinden, die an der geltenden Regelung festhalten und zwei Gemeinden, die zur alten Regelung zurückkehren wollten, sprachen sich sieben Gemeinden dafür aus, dass sie selbst über eine Veröffentlichung entscheiden können.
Aufgrund der Reaktionen aus der Bevölkerung, der Medien und der Umfrage bei den Gemeinden kommt der Regierungsrat auf seinen Beschluss von Ende Mai zurück – und ändert diesen: Auf die Aufhebung der Veröffentlichung von Zivilstandsereignissen wird verzichtet, den Gemeinden ist eine Veröffentlichung freigestellt. Auch muss eine Publikation nicht mehr zwingend in den amtlichen Publikationsorganen erfolgen. Kantonal vorgeschrieben wird die Publikation der Todesfälle. Die Änderung der Verordnung über das Zivilstandswesen tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Damit steht den Gemeinderäten genügend Zeit zur Verfügung, darüber zu entscheiden, ob und wenn ja in welcher Form sie von ihrer Ermächtigung zur freiwilligen Veröffentlichung von Zivilstandsereignissen Gebrauch machen wollen
Ausserrhoden | 18.09.2012 | 12:37 Uhr
Kk
Zivilstandsereignisse wieder öffentlich
Appenzell Ausserrhoden lässt die Veröffentlichung von Zivilstandsereignissen per 1. Januar 2013 wieder zu.