Ende Mai hat der Regierungsrat zwar entschieden, die Publikationspflicht abzuschaffen. Die zahlreichen und teils heftigen Reaktionen aus der Bevölkerung und in den Medien bewogen ihn jedoch anfangs September, auf seinen Entscheid zurückzukommen. Somit können die Gemeinden selber entscheiden, ob sie ab dem 1. Januar 2013 die Zivilstandsereignisse wieder veröffentlichen wollen. Bei allen Veröffentlichungen steht den Betroffenen jedoch ausnahmslos ein Sperrrecht zu. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass die Publikation der Zivilstandereignisse im allgemeinen Interesse ist. Deshalb hat er sich für diesen Schritt entschieden.
Bühler | 26.10.2012 | 07:47 Uhr
Gk
Zivilstandsereignisse wieder öffentlich
Der Gemeinderat Bühler hat beschlossen, ab 1. Januar 2013 alle Zivilstandereignisse (Geburten, Todesfälle, Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften) wieder zu publizieren.