Zivilstand wird wieder veröffentlicht

Der Gemeinderat beschloss, dass ab 1. Januar 2013 sämtliche Personenstands-Ereignisse im «Rechtobler Gmäändsblatt» wieder veröffentlicht werden.

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Der Regierungsrat beschloss im Mai 2012, dass künftig keine Zivilstandsereignisse mehr veröffentlicht werden dürfen. Die zahlreichen und teilweise sehr heftigen Reaktionen aus der Bevölkerung bewogen den Regierungsrat dazu, im September 2012 diesen Beschluss erneut abzuändern. Ab 1. Januar 2013 sind nun im Kanton Appenzell Ausserrhoden Todesfälle wieder zu publizieren. Den Gemeinden ist es zudem freigestellt, ab dem gleichen Zeitpunkt Geburten, Eheschliessungen sowie Eingetragene Partnerschaften ebenfalls wieder zu publizieren. Der Gemeinderat beschloss, dass ab 1. Januar 2013 sämtliche Personenstands-Ereignisse im «Rechtobler Gmäändsblatt» wieder veröffentlicht werden. Vorbehalten bleibt aber weiterhin das Sperrrecht, welches den betroffenen Personen zusteht. Für die Veröffentlichung muss zwingend deren Zustimmung vorliegen.

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