Das kantonale Recht hat die Ausserrhoder Gemeinden bis Ende Mai 2012 zur Veröffentlichung von Geburten, Todesfällen, Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften in den amtlichen Publikationsorganen verpflichtet. Ab dem 1. Juni 2012 trat eine revidierte Verordnung des Regierungsrates in Kraft, wonach die Veröffentlichung abgeschafft wurde. Als Folge daraus gingen zahlreiche und teils heftige Reaktionen aus der Bevölkerung ein, die sich gegen die Abschaffung der Veröffentlichung aussprachen. Eine erneute Umfrage des Departementes Inneres und Kultur bei den Gemeinden zeigte in der Folge kein einheitliches Bild für oder gegen den Abschaffungsentscheid. Aufgrund der Reaktionen aus der Bevölkerung und der Medien sowie der Umfrage bei den Gemeinden kam der Regierungsrat auf seinen Entscheid von Ende Mai zurück und änderte diesen mit Beschluss vom 4. September 2012, indem er mit Wirkung ab 1. Januar 2013 die Publikation den Gemeinden überlässt und einzig die Publikation der Todesfälle vorschreibt. Vorbehalten bleibt in allen Fällen der Publikationsverzicht der Angehörigen. Der Gemeinderat hat beschlossen, in Wolfhalden ab dem kommenden Jahr wieder alle Zivilstandsereignisse zu publizieren, falls die Angehörigen bzw. Betroffenen von dem ihnen zustehenden Sperrrecht nicht Gebrauch machen. Die Veröffentlichung durch das Einwohneramt erfolgt sowohl über die Gemeinde-Homepage als auch mittels Aushang beim Gemeindehaus.
Wolfhalden | 11.12.2012 | 12:44 Uhr
GK
Zivilstand wird wieder veröffentlicht
Der Gemeinderat hat beschlossen ab dem kommenden Jahr wieder alle Zivilstandsereignisse zu publizieren.