Am Pfingstmontag, 20. Mai, stellte die Ausserrhoder Wildhut einen Wolfsriss in Trogen fest, teilte die Kantonskanzlei am Dienstag mit. Ein Wolf hatte eine Ziege gerissen und ein Schaf verletzt. Die Wildhut hat an der gerissenen Ziege DNA-Proben entnommen. Diese Proben können möglicherweise Aufschluss geben zu weiteren Informationen zum betreffenden Wolf wie Herkunft, Abstammung, Geschlecht oder Individuum. Die Analysen stehen noch aus.
Die Ausserrhoder Tierhaltenden wurden mit einem SMS-Alarm über die Wolfspräsenz informiert. Auf eine sachgerechte Zaunführung für Weidetiere ist grossen Wert zu legen; denn mit einzelnen durchziehenden Wölfen ist in der Ostschweiz und im Appenzellerland jederzeit zu rechnen.
Nicht sachgerecht eingezäunt
Die Ziege und das Schaf waren nicht sachgerecht eingezäunt. Die vorgegebenen Kriterien für den Herdenschutz waren damit nicht erfüllt. Die in diesem Frühjahr in Ausserrhoden festgestellten Nutztierrisse erfolgten alle bei sogenannten «Hobbytierhaltenden». Aus der Sicht der kantonalen Jagdverwaltung und der Wildhut stehen die Ausserrhoder Kleinviehhaltenden in der Verantwortung, ihre Tiere gemäss den Anforderungen für den Herdenschutz fachgerecht zu schützen und einzuzäunen. So lassen sich Übergriffe auf Nutztiere nachweislich vermeiden, hiess es in der Mitteilung weiter. Ein sachgerechter Herdenschutz schützt sowohl die eigenen als auch alle Tiere der Tierhaltenden in der Region. So soll sich der Wolf nicht auf Nutztiere als Beute gewöhnen können.
Keine Paar- oder Rudelbildung
Ob es sich um den gleichen Wolf handelt, der bereits im April ein Schaf und ein Alpaka gerissen hat, ist offen. Im Frühjahr suchen sich einzelne Wölfe, in der Regel männliche Jungtiere, neue Reviere und legen grosse Distanzen zurück. Der betreffende Wolf kann sich dabei einige Zeit im Appenzellerland aufhalten oder in die Nachbarkantone weiterziehen. Einzelne durchziehende Wölfe haben nichts mit einer Paar- oder Rudelbildung zu tun. Dafür gibt es in Ausserrhoden noch keinerlei Anzeichen.
Herdenschutzmassnahmen
Tierhaltende haben die Möglichkeit, sich zu den notwendigen Herdenschutzmassnahmen zu informieren. Das kantonale Amt für Landwirtschaft betreut die Herdenschutzfachstelle. Alle Informationen sind unter www.ar.ch/herdenschutz ersichtlich.