Auf Antrag des Bezirksrates Schwende-Rüte verfügte Landesfähnrich Jakob Signer am 25. Juli 2023 die Aufhebung des bestehenden Fahrverbots für Motorwagen und Motorräder auf der Haslerstegstrasse. Gleichzeitig verfügte er die vom Strasseneigentümer – dem Bezirksrat Schwende-Rüte – geforderte Gewichtsbeschränkung von 12 Tonnen auf dem Teilstück der Haslerstegstrasse zwischen der Parzelle Nummer 1119, Bezirk Schwende-Rüte, bis zur Verzweigung Sonnenhalbstrasse/Haslerstegstrasse beim Brandersloch. Als zusätzliche Signalisationen wurden die Signale «Andere Gefahren» und «Spazierweg» angeordnet.
Gegen diese Verkehrsanordnungen erhoben gemäss Medienmitteilung des Innerrhoder Justiz-, Polizei- und Militärdepartements innerhalb der Rechtsmittelfrist sechs natürliche Personen und eine juristische Person Rekurs bei der Standeskommission. Alle Rekurse würden mindestens die teilweise Aufhebung der Verkehrsanordnungen vom 25. Juli 2023 verlangen, heisst es in der Pressemitteilung. Von einzelnen Rekurrierenden seien auch alternative Signalisationsvorschläge unterbreitet worden. Laut Mitteilung monierten fast alle, dass die Haslerstegstrasse nicht für Mehrverkehr geeignet und die Belastung mit dem bisherigen Verkehrsregime gerade noch tolerierbar sei. Landesfähnrich Jakob Signer und die vorberatende Signalisationskommission konnten der Argumentation der Rekurrierenden weitgehend folgen. «Nach eingehender Abwägung der Vor- und Nachteile entschloss sich Landesfähnrich Jakob Signer, die angefochtenen Verkehrsanordnungen vom 25. Juli 2023 zu widerrufen», wird im Communiqué geschrieben. Somit bleibt das bisherige Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder bestehen.