Bei der Sammelstelle beim Werkhof können verschiedenste Wertstoffe und KVR-Gebührensäcke entsorgt werden. Die Nutzung dieses Angebots beschränkte sich bis anhin auf die Gemeindebevölkerung, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Gäste von Ferienliegenschaften, teilte die Gemeindekanzlei mit. Die Kosten sind durch eine Abfallgrundgebühr gedeckt.
Vereinzelt gelangten Gewerbebetriebe mit dem Bedürfnis an die Gemeinde, die Sammelstelle auch für Unternehmen zu öffnen, hiess es weiter. Der Gemeinderat hat das Anliegen geprüft und stellt auf Antrag und gegen Entrichtung der Grundgebühr ab 1. Januar 2024 die Infrastruktur auch den in der Gemeinde Walzenhausen ansässigen und zur Benützung berechtigten Betrieben zur Verfügung. Betriebe, welche von der neuen Möglichkeit nicht Gebrauch machen möchten, sind nach wie vor verpflichtet, die bisherige «Selbstdeklaration Separatabfuhr» einmalig einzureichen. Der Vorstand des Gewerbevereins wurde in die Erarbeitung des Gebührentarifs einbezogen und angehört. Der Preisüberwacher verzichtete auf eine Empfehlung und bestätigt somit die Gesetzeskonformität.
Alle Nutzerinnen und Nutzer, welche die Infrastruktur verwenden, müssen ihren Anteil an den Kosten tragen. Die Gebühren für die Abfallentsorgung haben sich verursachergerecht zu gestalten. Die Betriebe entrichten pro angebrochene 5 Vollzeitäquivalente eine Grundgebühr von 38.75 Franken inkl. MwSt., mindestens jedoch 38.75 Franken inkl. MwSt. Die Entsorgung von Produktionsabfällen und Grüngut ist nicht erlaubt.
Die Walzenhauser Unternehmen werden zu gegebener Zeit über die Details zur Umsetzung informiert.