Der Hund war bereits vor dem Vorfall mehrfach wegen Attacken auf Passanten aufgefallen. Unter anderem hatte der zuständige Bezirksrat den Hundehalter vor fünf Jahren verwarnt, weil der Hund eine Wanderin angesprungen hatte. Vor drei Jahren musste der Hundehalter einen Hundeerziehungskurs besuchen, da der Hund eine weitere Wanderin in den Arm gebissen hatte. Vor zwei Jahren einigten sich der Bezirksrat und der Kantonstierarzt mit dem Hundehalter darauf, dass er einen Schafzaun aufstellt. Davor hatte sich eine Joggerin bei der Polizei darüber beschwert, dass der Hund sich aggressiv verhalten und ihr nachgelaufen sei, ohne dass der Hundehalter etwas unternommen hätte. Vor einem Jahr beschwerte sich eine Passantin, der Hund habe nach ihr geschnappt. Der Bezirksrat verpflichtete den Hundehalter darauf, den Schafzaun wieder aufzustellen oder aber den Hund anzuleinen oder – wenn er nicht angeleint werden könne – ihm einen Maulkorb anzulegen. Ein gutes halbes Jahr später biss der Hund trotz dieser Anweisungen erneut. Der Hundehalter hatte weder einen Schafzaun gezogen, noch den Hund angeleint, noch ihm einen Maulkorb angelegt. Die Standeskommission kam aufgrund dieser Vorgeschichte zum Schluss, dass der Bezirksrat richtig entschieden hat, als er als nächste Massnahme zum Schutz der Bevölkerung die Haltung des Hundes in einem ausbruchsicheren Hundegehege anordnete. Da der Rekurrent die drei vorher angeordneten Massnahmen missachtet und dadurch überhaupt erst ermöglicht hatte, dass der Hund wieder eine Person beissen konnte, konnte offen bleiben, ob der Jogger nach dem Hund geschlagen hatte, wie der Rekurrent behauptet hatte.
Innerrhoden | 23.09.2014 | 11:47 Uhr
RK
Weder Hund noch Halter gehorchen
Nachdem ein Hund einen Jogger gebissen hatte, ordnete der zuständige Bezirksrat an, dass der Hundehalter das Tier in einem Zwinger halten müsse. Dagegen erhob der Hundehalter Rekurs. Er behauptete, der Mann habe nach dem Hund geschlagen. Erst hierauf sei es zum Biss gekommen. Er machte weiter geltend, er könne keinen Zwinger aufstellen. Die Standeskommission wies den Rekurs ab.