Die Teilrevision erfolgt in erster Linie zur Umsetzung von bundesrechtlichen Vorgaben, beinhaltet aber auch kantonale Anliegen. Die drei wichtigsten kantonalen Anliegen sind die Erhöhung des Abzuges für Versicherungsprämien und Zinsen für Sparkapitalien, die Möglichkeit der gezielten Steuersatzerhöhung in gewissen internationalen Konstellationen sowie die Anpassung der Verteilung der Steuererträge der juristischen Personen zwischen Kanton und Gemeinden.
Letztere hätte Mindereinnahmen von rund 200’000 Franken für die Gemeinde Walzenhausen zur Folge, was in etwa 0,13 Steuereinheiten, gemessen am Steuerfuss für natürliche Personen, gleichzusetzen ist. Der Gemeinderat Walzenhausen lehnt die Anpassung des Verteilschlüssels in aller Deutlichkeit ab.