Wahlsystem ist verfassungskonform

Die Wahl des Appenzell Ausserrhoder Kantonsrats nach einem gemischten Proporz- und Majorzsystem ist mit der Bundesverfassung vereinbar.

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Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat die Beschwerde einer Privatperson gegen die Kantonsratswahlen 2011 abgewiesen.

Für die Wahl des 65-köpfigen Ausserrhoder Parlaments sind die 20 Gemeinden Wahlkreise. Einzig Herisau, mit 14 Sitzen grösster Wahlkreis, wählt nach dem Proporzsystem. In den übrigen 19 Wahlkreisen gilt der Majorz. Zwölf dieser 19 Gemeinden stellen im Kantonsrat nur eines oder zwei Mitglieder.

Nach der Gesamterneuerungswahl 2011 verlangte eine Privatperson die Aufhebung der Wahl und deren Wiederholung. Das Ausserrhoder Wahlverfahren stehe im Widerspruch zur Bundesverfassung, die in Artikel 34 die politischen Rechte garantiere, argumentierte der Beschwerdeführer.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde mit Urteil vom 26. September ab. Die Richter kamen zum Schluss, unter Berücksichtigung der Umstände im Kanton Appenzell Ausserrhoden erweise sich das gemischte Wahlsystem als bundesverfassungskonform.

Zwar könne das Majorzsystem dazu führen, dass ein beträchtlicher Teil der Stimmen bei der Mandatsverteilung unberücksichtigt bleibe. Die massgeblichen politischen Kräfte könnten so nicht nach ihrer Parteistärke im Parlament Einsitz nehmen. Dies lasse sich aber sachlich rechtfertigen, schreibt das Gericht.

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