Die im Zusammenhang mit der Durchmesserlinie Appenzell-St.Gallen-Trogen lancierte Volksinitiative verlangt eine Änderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Sie will zum einen die Mitsprache der Stimmberechtigten bei neuen Bahninfrastrukturvorhaben erhöhen und zum anderen die Kriterien für die Verteilung der auf die Gemeinden entfallenden ÖV-Kosten verständlicher regeln. Der Regierungsrat hält nach der klaren Zustimmung des Kantonsrats in erster Lesung an seinen Anträgen fest und beantragt, die Volksinitiative für gültig zu erklären und ihr in zweiter Lesung zuzustimmen.
Gemäss dem neuen und in der kantonsrätlichen Debatte unbestritten gebliebenen Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes soll die Verteilung der ÖV-Kosten auf die einzelnen Gemeinden neu geregelt werden. So sollen sie einheitlich nach den Kriterien «Bevölkerungszahl als Grundbeitrag» und «Frequenzzahlen der durch die Linie direkt erschlossenen Haltestellen» bemessen werden. Damit fallen künftig für die Berechnung der einzelnen Gemeindeanteile die Bevölkerungszahl sowie die Anzahl der nach Verkehrsmittel gewichteten Abfahrten an den Haltestellen auf dem Gemeindegebiet ins Gewicht.
Zur vollzugstauglichen Umsetzung der Anliegen der Volksinitiative ist eine Anpassung der Verordnung zum Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs erforderlich. Der Regierungsrat hat letzten Dezember daher auch deren Teilrevision in die Vernehmlassung geschickt; die Teilrevision blieb dabei unbestritten.
Der Regierungsrat hat die Volksinitiative «Für mehr Mitsprache in der ÖV-Finanzierung» sowie die damit eng zusammenhängende Teilrevision der Verordnung über die Förderung des öffentlichen Verkehrs zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Dieser wird sich in der Märzsitzung mit den Vorlagen befassen.
Ausserrhoden | 28.02.2014 | 09:01 Uhr
KK
Volksinitiative in zweiter Lesung
Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden hat der Volksinitiative der SVP «Für mehr Mitsprache in der ÖV-Finanzierung» im September 2013 in erster Lesung zugestimmt. Der Regierungsrat hält an seinen bisherigen Anträgen fest, da in der Volksdiskussion keine Beiträge eingegangen sind. Er hat die Vorlage nun zuhanden der zweiten Lesung im Kantonsrat verabschiedet.