Der Gemeinderat hat die Initiative anlässlich der Sitzung vom 31. August für ungültig erklärt. Zur Beurteilung des Sachverhalts und Prüfung der Gültigkeit der Initiative liess sich der Gemeinderat juristisch beraten. Dabei kam man zum Schluss, dass der Initiativtext übergeordnetes Recht verletzt. Dieses besagt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung, dass Erlasse auf Gemeinde- oder Kantonsebene mit Beschränkungen der Strahlungsimmissionen nicht zulässig sind. Im Wortlaut des Initiativtextes ist jedoch genau davon die Rede.
Walzenhausen | 28.09.2021 | 08:41 Uhr
gk
Volksinitiative gegen «Mobilfunk» ungültig
Am 18. Februar wurde bei der Gemeinde Walzenhausen eine kommunale Volksinitiative unter dem Titel «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund» mit 149 gültigen Unterschriften bei 50 nötigen Unterschriften eingereicht.