Gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung muss eine Initiative von mindestens 150 Stimmberechtigten unterzeichnet sein.
Nach Prüfung der Unterschriftsbögen sind total 337 gültige Unterschriften zu verzeichnen. Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung vom Zustandekommen der Initiative Kenntnis genommen. Er wird über die Gültigkeit und das weitere Vorgehen an einer nächsten Sitzung beraten.