Vogelgrippe am Bodensee: zusätzliche regionale Massnahmen

In einem Nutzgeflügelbetrieb in Vorarlberg sind Fälle von Vogelgrippe festgestellt worden. Deshalb gelten für Geflügelhalter im unteren Rheintal und angrenzenden Appenzellerland ab sofort ergänzende Schutzmassnahmen.

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Die österreicher Veterinärbehörden bestätigten den Ausbruch der Vogelgrippe in einem Freiland-Trutenmastbetrieb am Vorarlberger Bodenseeufer, wenige Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Rund um den betroffenen Betrieb wurden eine Schutz- und eine Überwachungszone verfügt. Die Überwachungszone reicht auch in die Schweiz (im Appenzellerland sind betroffen: Lutzenberg ohne Wienacht-Tobel, Walzenhausen, Wolfhalden und Oberegg). Die Kantonstierärzte ordnen per Verfügung in dieser Zone in Absprache mit dem Bund zusätzliche Schutzmassnahmen für alle Geflügelhaltungen an. Letztere ergänzen die von den Bundesbehörden entlang des Bodensees angeordneten Vorschriften.

In der Überwachungszone dürfen Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bis auf Weiteres nur in geschlossenen Ställen gehalten oder in einen überdachten Wintergarten gelassen werden. Die Freilandhaltung ist verboten. Geflügel und Bruteier dürfen nicht in die oder aus der Zone verbracht werden. Der Kantonstierarzt kann Ausnahmen bewilligen. Die Geflügelhalter müssen ihre Tiere beobachten und seuchenverdächtige Tiere melden. Weiter sind Hygienemassnahmen im Stall (z.B. desinfizierende Schuhbäder) zu treffen, welche die Einschleppung des Virus verhindern. In der Ostschweiz sind bis anhin keine Verdachtsfälle beim Nutzgeflügel bekannt.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise, dass die aktuelle Variante der Vogelgrippe auf den Menschen übertragbar ist.

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