Seit Anfang 2016 ist das kantonale Veterinäramt für weite Teile der neuen Hundegesetzgebung zuständig, u.a. für die Erhebung der Hundesteuer. Nachdem im letzten Jahr die Kantonspolizei zum letzten Mal die Hundesteuer auf den Polizeiposten eingezogen und Kontrollmarken abgegeben hat, verschickt das Veterinäramt ab diesem Jahr Einzahlungsscheine zur Begleichung der Steuerschuld. Bei der Berechnung stützt es sich dabei auf die Einträge der Hundehalterinnen und -halter in der Datenbank AMICUS. Auf die Abgabe der Hundekontrollmarken wird verzichtet, weil alle Hunde anhand eines implantierten Mikrochips identifizierbar sind. Zusammen mit dem Einzahlungsschein erhalten die Hundehaltenden eine detaillierte Abrechnung. Die einfache Hundesteuer beträgt 100 Franken. Hält eine Halterin oder ein Halter mehr als einen Hund, gilt für jeden weiteren Hund gemäss gültigem Hundegesetz die doppelte Hundesteuer. Dank der neuen Datenbank ist es für die Hundehaltenden zudem möglich, jederzeit auf die eigenen Hundesteuerrechnungen zuzugreifen. Durch die datenbankbasierte Erhebung der Hundesteuer erhofft sich das Veterinäramt auch eine dauerhafte Verbesserung der Hundedaten.
Ausserrhoden | 09.05.2017 | 14:34 Uhr
kar
Veterinäramt erhebt Hundesteuer 2017
Das Veterinäramt verschickt in den nächsten Tagen die Rechnungen für die Hundesteuer 2017 an alle registrierten Hundehalterinnen und -halter im Kanton. Neu erfolgt die Erhebung der Steuer auf Rechnung und basierend auf den Einträgen in der Datenbank.