Verzicht auf «Zulassungsstopp»

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat entschieden, auf die Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zu verzichten. Damit können zusätzliche administrative Hürden im kantonalen Gesundheitswesen vermieden werden.

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Im Frühling 2000 führte das eidgenössische Parlament zum ersten Mal den «Zulassungsstopp» für Ärztinnen und Ärzte ein. Diese Regelung war befristet und wurde insgesamt dreimal – bis zum 31. Dezember 2011 – verlängert. Mit dem Wegfall dieser Abrechnungsbeschränkung haben in den letzten Jahren vermehrt Ärztinnen und Ärzte aus dem EU-Raum in der Schweiz eine Praxisbewilligung beantragt und diese erhalten; inklusive der Möglichkeit zur Abrechnung gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Dieser Zustrom von Ärztinnen und Ärzte führte in einigen Kantonen zu Problemen, weshalb nun eine Neuauflage des «Zulassungsstopps» verlangt wurde.

Nach der Anpassung und der Dringlicherklärung des Gesetzes durch das Parlament hat der Bundesrat die entsprechende Umsetzungsverordnung verabschiedet und mit dem heutigen Datum in Kraft gesetzt. Die Einschränkung der Zulassung ist auf drei Jahre befristet; parallel dazu wird eine längerfristige Lösung erarbeitet. Die Kantone haben nun die Wahl, ob sie den «Zulassungsstopp» einführen wollen und welche Ärztinnen und Ärzte sie der Abrechnungseinschränkung unterstellen.

Appenzell Ausserrhoden verzichtet aus administrativen Gründen auf dessen Wiedereinführung, da damit ausschliesslich die Rechnungsstellung gegenüber der OKP beschränkt würde. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass diese Massnahme nur Symptome bekämpft. Probleme – wie beispielsweise ungünstige Anreize im Tarifsystem TARMED – können damit nicht gelöst werden. Die Entwicklung der Anzahl Ärztinnen und Ärzte wird durch das Departement Gesundheit aber weiterhin genau verfolgt. Sollte sich die Anwendung der Abrechnungsbeschränkung künftig als unumgänglich erweisen, wird die Einführung erneut geprüft.

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