Die Fraktion Die Mitte/EVP/GLP spricht sich erneut dafür aus, künftig ein Mobilitätskonzept für den Kanton Appenzell Ausserrhoden zu entwickeln, um auch den Autoverkehr und die Radwegverbindungen mit dem öffentlichen Verkehr ganzheitlich diskutieren zu können, so die Mitteilung weiter.
Sechs Wochen vor Fahrplanwechsel
An der Kantonsratssitzung vom kommenden Montag, 30. Oktober 2023, wird das Konzept öffentlicher Regionalverkehr behandelt. Das Konzept 2024-2029 wird dem Kantonsrat sechs Wochen vor dem ersten Fahrplanwechsel, den es betrifft, vorgelegt. Der Regierungsrat nimmt den Kantonsrat nicht ernst, wenn ein Konzept vorgelegt wird, welches mit der Fahrplangestaltung für das Jahr 2024 bereits umgesetzt werden musste. Die Fraktion Die Mitte/EVP/GLP verlangt, dass das nächste Mehrjahreskonzept für das Jahr 2030 und Folgejahre spätestens im Herbst 2028 vorgelegt wird. Nur so können die Inputs aus der Legislative noch eingebracht werden und eine wirklich politische Diskussion geführt werden. Das ÖV-Konzept ist wichtig für eine sorgfältige und wirksame Planung der Infrastruktur und der Fahrpläne. Das ist nicht möglich, wenn das ÖV-Konzept zu spät vorgelegt wird.
«Pflästerli-Politik» statt Verbesserungen
Die Fraktion Die Mitte/EVP/GLP bemängelt die oftmals fehlenden Anschlüsse ab St. Gallen, weil der Voll-Knoten St. Gallen noch nicht umgesetzt ist. Das Appenzellerland ist oft angewiesen auf Entwicklungen westlich von St. Gallen. Eine wirklich unabhängige Verbesserung des öffentlichen Verkehrs kann nur mit einem durchgehenden Viertelstundentakt nach Herisau, auf der Durchmesserlinie und ins Appenzeller Vorderland erreicht werden. Dies würde grosse finanzielle Mittel erfordern.
Wenn statt einem ÖV-Konzept ein echtes Mobilitätskonzept vorgelegt würde, welches auch die Massnahmen für den motorisierten Individualverkehr und den Langsamverkehr enthält, könnte eine ganzheitliche politische Diskussion geführt werden, hält die Kantonsratsfraktion weiter fest. Dabei könnten die Fragen der nachhaltigen Entwicklung auch in der Mobilität behandelt werden und Querbezüge und Priorisierungen insbesondere aus finanzpolitischer Sicht diskutiert werden. Auch wenn ein solches Postulat erst kürzlich vom Kantonsrat abgelehnt worden ist, zeigt doch die aktuelle Diskussion über das ÖV-Konzept dass ein ganzheitliches Konzept notwendig ist.