Gegen den Gestaltungsplan Höhenweg mit Sonderbauvorschriften und Teilaufhebung der Schutzverordnung gingen innert der Auflagefrist 18 Einsprachen ein.
Gegen den Quartierplan Vögelinsegg und das Strassenbauprojekt Vögelinsegg wurden 7 bzw. 4 Einsprachen erhoben. Die entsprechenden Arbeiten zur Bearbeitung dieser Einsprachen werden vorgenommen.
Weiter wurde am 3. Januar 2013 eine von 466 Personen unterschriebene Petition eingereicht. Die Petitionäre wünschen in ihrer Eingabe, dass der Gestaltungsplan Höhenweg nicht zu genehmigen und somit auch die Schutzverordnung zur Aussicht der Höhenwege Birt – Vögelinsegg – Waisenhaus und Oberdorf – Ebni nicht zu ändern seien. Der Rat und die Planungskommission nehmen die Anliegen der Petition ernst und werden eine entsprechende Antwort noch ausarbeiten. An der Volksversammlung vom 11. Februar 2013 wird der Rat zur Petition eingehend Stellung nehmen.