Verordnung über die Urnenabstimmungen: Bund gibt grünes Licht

Der Bund hat die kürzlich vorgenommene Revision der Verordnung über die Urnenabstimmungen genehmigt.

  • (Symbolbild: Bigstock)

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An der Session vom 24. Juni 2024 verabschiedete der Grosse Rat die Revision der Verordnung über die Urnenabstimmungen (VUA). Da kantonales Vollzugsrecht zum Bundesgesetz über die politischen Rechte der Genehmigung durch den Bund unterliegt, hat die Standeskommission der Bundeskanzlei die Revision zur Prüfung vorgelegt.

Am 27. August 2024 teilte die Bundeskanzlei mit, dass die vorgenommenen Änderungen genehmigt wurden. Einzig zur Ungültigkeit von Stimmzetteln, wenn bei einer Initiative mit Gegenvorschlag die Haupt- oder Anschlussfrage nicht beantwortet ist (Art. 18 Abs. 1 lit. f VUA), hat die Bundeskanzlei eine Anmerkung angebracht. Sie hielt fest, dass es sich dabei um einen rein kantonalen Ungültigkeitsgrund handelt. In Bundesabstimmungen sind solche Zettel nicht ungültig, sie fallen aber für die Zählung ausser Betracht. Der Genehmigung der kantonalen Lösung steht dies jedoch in keiner Weise entgegen. Trotzdem soll die Differenz zwischen kantonaler und Bundesregelung bei einer nächsten Revision beseitigt werden.

Ansonsten wurde die Revision vorbehaltlos genehmigt. Die Änderungen werden am 1. November 2024 in Kraft gesetzt.

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