Hauptziel der Teilrevision sind punktuelle Verbesserungen zur Beschleunigung und Vereinfachung des Baubewilligungsprozesses. Die Standeskommission hat beschlossen, zur Revisionsvorlage ein Vernehmlassungsverfahren bis Ende Mai 2024 durchzuführen. Die Unterlagen sind online abrufbar unter www.ai.ch/vernehmlassung-baug.
Appenzell | 12.04.2024 | 12:26 Uhr
Rk
Vernehmlassungsverfahren zu einer Teilrevision der Baugesetzgebung eröffnet
Wie die Standeskommission mitteilt, hat das Bau- und Umweltdepartement auf der Grundlage einer Diskussion mit Vertreterinnen und Vertretern von Baubewilligungs- und Planungsbehörden sowie verschiedenen kantonalen Amtsstellen eine Revisionsvorlage für die Baugesetzgebung erarbeitet.