Verjährter Straffall: Innerrhoder Ex-Staatsanwalt freigesprochen

Der ehemalige Staatsanwalt von Appenzell Innerrhoden ist am Dienstag vom Bezirksgericht Appenzell vom Vorwurf der mehrfachen Begünstigung freigesprochen worden. Die Anklage hatte eine bedingte Freiheitsstrafe gefordert.

  • (Symbolbild: Bigstock)

    (Symbolbild: Bigstock)

Im September 2010 hatte sich ein Lehrling in seinem Lehrbetrieb in Appenzell in einem Warenlift eingeklemmt und kam dabei ums Leben. Der Lift war ungenügend gegen Unfälle gesichert, was schon 2001 vom Arbeitsinspektorat bemängelt worden war. Noch am Tag des Unfalls leitete der damalige Innerrhoder Staatsanwalt Herbert Brogli eine Strafuntersuchung ein. Über sechseinhalb Jahre dauerte es schliesslich, bis eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Lehrbetriebsleiter, den Lehrmeister und den Hersteller des Warenlifts zustande kam. Gemäss Anklage blieb für das Bezirksgericht zu wenig Zeit, das Verfahren «rechtsstaatlich einwandfrei» führen zu können, weshalb es den Fall im September 2017 wegen Verjährung einstellte. Die Standeskommission leitete eine unabhängige Expertenuntersuchung durch den Zuger alt Regierungsrat Hanspeter Uster ein, der zum Schluss kam, der Staatsanwalt habe das Verfahren verschleppt. Der Staatsanwalt wurde daraufhin freigestellt.

Vor Gericht räumte der Beschuldigte Herbert Brogli ein, er sei von seinen zeitlichen Ressourcen her schon seit längerem überfordert gewesen. Er habe im Jahr etwa 200 Überstunden geleistet. «Es tut mir leid, dass es passiert ist», sagte Brogli vor Gericht. Er sei aber der Letzte gewesen, der gewollt habe, dass dieser traurige Fall verjähre. E

Der ausserrodentliche Staatsanwalt aus St. Gallen, der in diesem Fall die Anklage übernahm, vertrat eine andere Sicht. Bei diesem einfachen Verfahren habe es sich nicht um einen grossen Fall, sondern um einen «wichtigen» Fall gehandelt, wie es die folgende öffentliche Wahrnehmung gezeigt habe. Dass Brogli direkt vorsätzlich gehandelt und das Verfahren verjähren lassen habe, sei nicht erwiesen, sagte der Staatsanwalt am Dienstag. Aber er habe es durch die äusserst lange dauernden Untersuchungen zumindest in Kauf genommen. Man könne dem ehemaligen Staatsanwalt eine ungeschickte und unorganisierte Arbeitsweise vorwerfen. Aber von einer eventualvorsätzlichen Verschleppung des Falls könne keine Rede sein.

Das Bezirksgericht folgte der Argumentation der Verteidigung. Es sprach Herbert Brogli vom Vorwurf der mehrfachen Begünstigung frei. Es gebe keinerlei Hinweise, dass Brogli den Fall bewusst habe verjähren lassen. Es lägen keinerlei Beweise für einen Eventualvorsatz vor, sagte der Richter. Allerdings betonte das Gericht auch, dass man in diesem Fall nur die Straftatbestände beurteilt habe. Dass im Verfahren um den Unfalltod Fehler gemacht wurden, sei erwiesen.

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