Verbotene Pornografie, Veruntreuung & Co.

Weil er verbotene Pornografie aus dem Internet herunterlud und weitere Delikte auf dem Kerbholz hat, musste sich am Dienstag ein 66-jähriger Mann vor dem Bezirksgericht Appenzell verantworten. Das Urteil steht noch aus.

  • (Symbolbild: Bigstock)

    (Symbolbild: Bigstock)

Der Mann hatte laut Staatsanwaltschaft zwischen Juli 2013 und Februar 2014 insgesamt 744 kinderpornografische Bilder und 216 Videos heruntergeladen. Bereits zuvor musste er sich schon einmal wegen Kinderpornografie vor Gericht verantworten.

Ausserdem wurde dem Mann vorgeworfen, er habe für zwei Fahrzeuge keinen Versicherungsnachweis erbracht. Trotz Aufforderung der Strassenverkehrsämter habe er die Kontrollschilder nicht abgegeben und die Fahrzeuge in Verkehr gesetzt. Zudem hatte er ein geleastes Fahrzeug illegal weiterverkauft. In einem Betreibungsverfahren habe er – trotz Aufforderung des Betreibungsamts – weder die offenen Forderungen bezahlt, noch sei er zum Pfändungsvollzug auf der Amtsstelle erschienen.

In der Befragung gab der Beschuldigte einzig diesen letzten Tatbestand zu. Aufgeflogen war der Konsum verbotener Pornografie, weil sich die Koordinationsstelle zur Bekämpfung von Kinderpornografie (Kobik) eingeschaltet hatte. Der Mann bestritt, etwas Verbotenes getan zu haben. Er habe nur «ganz normal gesurft». Es müsse sich um alte Dateien handeln. Da alle Mitarbeitenden des Unternehmers, der fünf Firmen sein eigen nennt, und auch jene einer Computerfirma sowie die Familie sein einziges Passwort für all seine Rechner kannten, könnte auch jemand anders die Pornos runtergeladen haben.

Der Staatsanwalt forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Verbindungsbusse von 5000 Franken.
Ausserdem gibt es noch eine Zivilforderung der Leasingfirma von 67’000 Franken. Etwas «Rabatt» gab es, weil das Verfahren fast sieben Jahre gedauert hatte. Der Verteidiger forderte in den Pornografie-Fällen und der Veruntreuung Freispruch und bei den Autodeals eine milde Bestrafung. Der Mann habe nicht «mit Wissen und Willen Kinderpornografie heruntergeladen». Dem Beschuldigten sei «alles über den Kopf gewachsen.» Er habe eine Dummheit gemacht und grosse Mengen Pornografie heruntergeladen, ohne sich bewusst zu sein, dass er sich strafbar mache. Bei Datensicherungen seien unglücklicherweise alte Dateien ungewollt wieder hergestellt worden. Der Mann sei «technisch völlig überfordert».

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