Veränderter Inspektionsrhythmus auf Innerrhoder Grundbuchamt

Die Vereinbarung für die Inspektion des Grundbuch- und Erbschaftsamtes wird ergänzt, wie einer Mitteilung der Standeskommission zu entnehmen ist.

  • (Symbolbild: Bigstock)

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Mit der Integration des bisherigen Grundbuchkreises Oberegg in das kantonale Grundbuch- und Erbschaftsamt erübrigt sich die separate Inspektion des Grundbuchamtes Oberegg. Im Zug der Integration wurde für die Inspektion des Grundbuchamtes Appenzell ein Wechsel des Kontrollrhythmus von einem Jahr auf zwei Jahre vorgeschlagen. Weiter soll die Inspektion ergänzt werden, sodass künftig auch die Einhaltung der Vorschriften für das Erbschaftswesen und die damit verbundene Beurkundungstätigkeit überprüft wird. Die Standeskommission hat die geänderte Vereinbarung genehmigt, wie sie mitteilt.

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