Urs Glaus ist Informatik-Sicherheitsbeauftragter

Die Standeskommission setzt einen externen Informatik-Sicherheitsbeauftragten ein. Dieser ordnet bei Verstössen gegen das Reglement die nötigen Abklärungen an.

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Die Standeskommission hat im Dezember 2012 eine Neuregelung für die Informatiknutzung in der kantonalen Verwaltung erlassen. Der Erlass tritt am 1. August 2013 in Kraft. Gemäss diesem Beschluss setzt die Standeskommission einen externen Informatik-Sicherheitsbeauftragten ein. Diesem kommt hauptsächlich die Aufgabe zu, bei allfälligen Verstössen gegen das Reglement die nötigen Abklärungen anzuordnen.
Die Standeskommission hat am 25. Juni Rechtsanwalt Urs Glaus, St.Gallen, als Informatik-Sicherheitsbeauftragten gewählt. Er ist bereits als Datenschutzbeauftragter für den Kanton Appenzell I.Rh. tätig.

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