Urnäsch will Quartierplan Widen-Nord aufheben

Der bestehende Quartierplan für das Baugebiet Widen-Nord aus dem Jahre 1986 soll aufgehoben werden. Die Gemeinde Urnäsch und die Bauherrschaft verpflichten sich vertraglich, die Erschliessung sowie die Überbauung wie geplant zu realisieren, unter Vorbehalt der Erteilung der Baubewilligung.

  • (Symbolbild: Bigstock)

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Im Jahr 1986 erliess der Gemeinderat Urnäsch einen Quartierplan für das Gebiet Widen. Einzelne Bestimmungen des Quartierplans sind mittlerweile veraltet oder werden bereits durch den Zonenplan und das Baureglement geregelt. Darüber hinaus widerspricht der Quartierplan teilweise der ortsplanerischen Zielsetzung der Gemeinde. Im Zusammenhang mit der Realisierung der geplanten Überbauung Widen-Nord soll der bestehende Quartierplan nun aufgehoben werden, wie die Gemeindekanzlei am Mittwoch meldete. Mit der Aufhebung des Quartierplans gelten in Zukunft in diesem Baugebiet die Bestimmungen der Regelbauweise gemäss Zonenplan und Baureglement Urnäsch.

Insbesondere soll nun laut Communiqué anstelle einer nicht mehr zeitgemässen lockeren Einfamilienhausüberbauung eine etwas dichtere Überbauung mit Mehrfamilienhäusern realisiert werden können. Die Autoabstellplätze sollen dabei zu einem grossen Teil in einer gemeinsamen Tiefgarage angeordnet werden und nicht oberirdisch, wie im Quartierplan vorgesehen. Für den nördlichen Teil des Quartierplangebietes ist die Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Satteldächern geplant.
Eine Teilrevision des bestehenden Quartierplans sei geprüft und als nicht zweckmässig erachtet worden, so der Gemeinderat in seinem Schreiben weiter. Zu viele Bestimmungen und Planinhalte seien längst überholt und müssten angepasst werden.

Die Aufhebung des Quartierplans muss noch während 30 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Nach Bereinigung allfälliger Einsprachen wird die Aufhebung des Quartierplans dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Aufhebung des Quartierplans tritt erst mit der Genehmigung des Ausserrhoder Bau- und Volkswirtschaftsdepartements in Rechtskraft.

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