Unterstützungsbeiträge angepasst

Die Standeskommission hat den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit von Fr. 250.– auf Fr. 400.– pro Monat angehoben.

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Für die Berechnung von Unterstützungsbeiträgen durch das Sozialamt bestehen kantonale Richtlinien, die seit 1. Januar 2002 angewendet werden. Unterstützungsbedürftige, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, erhalten in der Berechnung einen Freibetrag zuerkannt. Mit dieser Massnahme wird ein Anreiz dafür geschaffen, dass aktiv Erwerbsmöglichkeiten gesucht oder ein bestehender Erwerb beibehalten wird. Die Standeskommission hat den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit von Fr. 250.– auf Fr. 400.– pro Monat angehoben. Bei Mehrpersonenhaushalten hat sie die Freibetragspauschale auf Fr. 700.– erhöht. Im Falle von Teilzeitbeschäftigungen erfolgt eine anteilmässige Reduktion der Pauschale. Mit dieser Erhöhung wird die Motivation für die Übernahme oder das Beibehalten eines Erwerbs nochmals etwas erhöht. Die übrigen Berechnungsansätze in der Richtlinie bleiben demgegenüber unverändert. Die Neuerung gilt seit dem 1. Januar 2013.

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