Üblicherweise wird zu einer Vorlage der Bericht und Antrag der Regierung, unter Einbezug der Erkenntnisse aus der Vernehmlassung, verabschiedet und bildet einen Teil der Grundlage für die nachfolgende Arbeit der parlamentarischen Kommission (PK).
Nicht so beim Registerharmonisierungsgesetz. Von Seiten des Departementes Inneres und Sicherheit wurden, im Nachgang an das vom Regierungsrat verabschiedete Geschäft, Änderungsvorschläge direkt an die zuständige PK getragen. Die SVP-Fraktion musste erfahren, dass die Regierung in diesen Vorgang nicht involviert gewesen sei.
Wie sich nun herausstellte kann die Regierung die Ergänzungen des zuständigen Departementes nicht mittragen.
Selbst die PK erwähnt in deren Bericht «dass es eigentlich unüblich sei, nach der Verabschiedung durch den Regierungsrat Änderungsvorschläge einzureichen».
Die Kantonsräte der SVP AR teilen diese Meinung und sind zur Überzeugung gelangt, dass ein solches Vorgehen nicht tolerierbar ist.
Die Fraktion der SVP AR wird deshalb den Antrag auf Rückweisung stellen. Dies in der klaren Erwartung, dass das Geschäft sauber aufbereitet und erst dann an die PK getragen wird, wenn es die entsprechende Reife erreicht und die formellen Schritte korrekt durchlaufen hat.