Umsetzung Zweitwohnungsinitiative

Das Schweizer Volk hat sich im Frühling 2012 mit Annahme der Zweitwohnungsinitiative für eine Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen.

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Die seit 01.01.2013 rechtskräftige Verordnung regelt den Bau neuer Zweitwohnungen sowie den Umgang mit Wohnungen, die bereits vor dem Urnengang bestanden. Die Verordnung gilt für den Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden, die einen vermuteten Zweitwohnungsanteil von mehr als zwanzig Prozent erreicht haben. Im Ausserrhodischen ist unter anderem auch Walzenhausen davon betroffen. Diese Gemeinden dürfen den Bau neuer Wohnungen ab 2013 nur unter diversen Bedingungen bewilligen. Da die Gemeinde Walzenhausen auf der Liste mit zu vielen Zweitwohnungen ist, erschwert es künftige Baubewilligungen rasch zu bearbeiten. Die Bauverwaltung prüft nun diese Liste des Bundesamtes um die wahren Zahlen zu eruieren.

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