Die Erhebung ergab, dass sich auf dem Gemeindegebiet Total 29 Haltekanten befinden. Davon wurden zwei Kanten im Zuge der Korrektion der Haslenstrasse behindertengerecht umgebaut, sieben weitere befinden sich im Perimeter von aktuellen Strassenbauprojekten. Somit verblieben 20 Haltekanten, die einer Verhältnismässigkeitsprüfung unterzogen wurden.
Um die Dringlichkeit des behindertengerechten Umbaus zu ermitteln, wurden die einzelnen Haltekanten in drei Prioritätsstufen unterteilt. Sieben Haltekanten wurden der Stufe 1 zugewiesen (Umbau bis ins Jahr 2023), eine Haltekante der Stufe 2 (Umbau bis ins Jahr 2028) und zwölf Haltekanten der Stufe 3 (Umbau in Zusammenhang mit Drittprojekten).
Der Gemeinderat hat dem behindertengerechten Ausbau der acht Haltekanten der Stufe 1 und 2 grundsätzlich zugestimmt. Diese Zustimmung beinhaltet unter anderem die volle Unterstützung zur Detailplanung der Verkehrsflüsse Bus Bahn und die Sanierung von vier Haltekanten beim Bahnhof Lustmühle. Für die Realisierung bis ins Jahr 2023 wird eine enge Zusammenarbeit der Tiefbauämter von Kanton und Gemeinde angestrebt.
Teufen | 05.05.2020 | 12:18 Uhr
gk
Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz im öffentlichen Verkehr
Das Kantonale Tiefbauamt hat der Gemeinde Teufen die Ergebnisse der Verhältnismässigkeitsprüfung für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im öffentlichen Verkehr zugestellt.