Übertragung Übertretungsstrafverfahren im Waldrecht

Die Standeskommission hat Staatsanwalt Damian Dürr für die Bearbeitung von Übertretungsstrafverfahren im Waldrecht eingesetzt. Er wird im Namen des Land- und Forstwirtschaftsdepartements die Übertretungsstrafverfahren im Waldrecht abwickeln.

  • (Symbolbild: Bigstock)

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Übertretungen im Waldrecht werden gestützt auf die geltende kantonale Waldgesetzgebung durch das Land- und Forstwirtschaftsdepartement beurteilt. Von den im Bundesrecht geregelten Übertretungsstraftatbeständen sind insbesondere das Befahren von Wald und Waldstrassen mit Motorfahrzeugen oder das unautorisierte Fällen von Bäumen von Bedeutung. Das bisher für die Leitung und sachliche Bearbeitung zuständige Departementssekretariat muss sich für die Bearbeitung der vereinzelten zur Anzeige gebrachten Übertretungen jeweils mit einem erheblichen Aufwand ins Straf- und Strafprozessrecht einarbeiten.

Nach Abschluss des Waldentwicklungsplans, der sich derzeit noch im Mitwirkungsverfahren befindet, ist ab 2024 eine Überarbeitung der kantonalen Waldgesetzgebung geplant. Mit dieser Revision soll die Zuständigkeit für die Übertretungsstrafverfahren im Waldrecht an die Staatsanwaltschaft übergehen, die über das nötige Fachwissen und viel Erfahrung in der Verfahrensführung verfügt. Bis dahin hat die Standeskommission für die Bearbeitung der wenigen Übertretungsstrafverfahren eine Übergangsregelung beschlossen. Sie hat den leitenden Staatsanwalt Damian Dürr für die Bearbeitung von Übertretungsstrafverfahren im Waldrecht im Namen des Land- und Forstwirtschaftsdepartements eingesetzt. Damian Dürr gilt damit als beauftragt und ermächtigt, die Übertretungsstrafverfahren im Waldrecht selbständig vorzunehmen und die erforderlichen Massnahmen anzuordnen.

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