Die Weiherkooperation hat dem Gemeinderat die Übernahme des Feuerweihers beantragt. Gemäss Art. 15 des Feuerschutzreglementes kann die Gemeinde auf Antrag der Eigentümer unentgeltlich Feuerweiher übernehmen, sofern sie, dem öffentlichen Interesse dienen, in der Löschwasserversorgung aufgeführt sind, in einem dem Zweck entsprechenden Zustand sind und ohne jegliche Beschränkung übertragen werden können. Der Gemeinderat hat der Übernahme zugestimmt.
Teufen | 12.12.2012 | 16:38 Uhr
Gk
Übernahme des Feuerweihers Eggli
Die Weiherkorporation Eggli besitzt auf dem Grundstück 447 einen Feuerweiher, der den umliegenden Gebäuden als Notwasserreserve im Brandfall dient. Er wird auch zukünftig benötigt.