Übergangslösung für die Kibe-Objektfinanzierung verlängert

Seit 2009 besteht eine Vereinbarung mit der Kibe Herisau (Bühler), dass die Gemeinde Bühler allfällige Defizite in der Familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (Kibe) übernimmt sowie auch die Räume unentgeltlich zu Verfügung stellt.

  • (Symbolbild: Bigstock)

    (Symbolbild: Bigstock)

Im Voranschlag 2023 wurde die Objektfinanzierung an die Kinderbetreuung Herisau per Anfang 2023 in eine Subjekt-Finanzierung umgewandelt, wie die Gemeindekanzlei in einer Mitteilung schrieb. Zum Zeitpunkt der Budgetierung war noch nicht bekannt, wann genau das neue Kinderbetreuungsgesetz in Kraft treten wird. Daher wurden Ausgaben für die Subjektunterstützung budgetiert und diejenigen des Mieterlasses weggelassen. Es wurden Beiträge vom Bund und Kanton in der Höhe von 54’600 Franken budgetiert, denen Unterstützungsbeträge von 88’600 Franken gegenüberstehen

Am 1. Juni 2023 wurde das neue Kibe-Gesetz (ein halbes Jahr verspätet) in Kraft gesetzt. Kanton und Gemeinden werden verpflichtet, Familien zu unterstützen (je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit), welche ihre Kinder aufgrund einer beruflichen Tätigkeit extern betreuen lassen. Es soll eine einheitliche subjektbezogene Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung erreicht werden. Die daraus entstehenden Kosten werden zu 50 Prozent durch den Kanton bzw. zu 50 Prozent durch die Wohnsitz-Gemeinden der Erziehungsberechtigten getragen. Die Inkraftsetzung des Gesetzes hat sich laut Mitteilung verzögert, weil verschiedene Umsetzungsfragen beim Kanton bedeutend mehr Zeit als geplant in Anspruch nahmen.

Die Kinderbetreuung hat nun das Gesuch gestellt, die Objektfinanzierungen für die Mietbeiträge durch die Gemeinde Bühler bis zum 31. Dezember 2023 zu verlängern. Dies bedeutet, auch für das zweite Halbjahr die Miete in der Höhe von 9600 Franken zu erlassen.

Die Kinderbetreuung Herisau (Bühler) führen ein sehr wichtiges und für die Gemeinde Bühler nicht mehr wegzudenkendes, unbestrittenes Angebot für die familien- und schulergänzende Betreuung mit einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis. Darum hat der Gemeinderat Bühler diesem Antrag zugestimmt, hiess es weiter.

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