Per 1. Januar 2013 ist die neue Baugesetzgebung im Kanton Appenzell Innerrhoden in Kraft getreten. Diese hält unter anderem fest, dass die bestehenden Quartierpläne, für die nach wie vor die bisherigen Einzelbauvorschriften massgebend sind, innerhalb einer Frist von maximal 15 Jahren der neuen Gesetzgebung anzupassen sind.
Der Bezirksrat hat beschlossen, alle im Bezirk Oberegg bestehenden Quartierpläne innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre gesamthaft zu überarbeiten. Trotz Berücksichtigung der jeweiligen geografischen und topografischen Anforderungen in den jeweiligen Gebieten kann mit einer koordinierten Überarbeitung eine strategische Ausrichtung der Raumplanungsentwicklung innerhalb des Bezirksgebietes besser Rechnung getragen werden.
Dieser Grundsatzentscheid bildete denn auch die Basis, dass ein vorliegender Antrag auf eine sofortige Anpassung eines einzelnen Quartierplans konsequenterweise abgelehnt werden musste.
Oberegg | 11.06.2014 | 07:36 Uhr
BR
Überarbeitung der Quartierpläne
Der Bezirksrat hat beschlossen, alle im Bezirk Oberegg bestehenden Quartierpläne innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre gesamthaft zu überarbeiten.