Finanziert werden diese Ausgleichszahlungen durch einen Kantonsbeitrag von 4,9 Millionen Franken; den Rest steuern acht Gebergemeinden bei, teilte die Kantonskanzlei am Freitag mit.
Der Finanzausgleich an die berechtigten Gemeinden beträgt insgesamt 10’471’700 Franken (Vorjahr: 9’769’800 Franken). Die Finanzierung wird von acht beitragspflichtigen Gemeinden mit 5’572’100 Franken (Vorjahr: 5‘432‘700 Franken) und dem Kanton mit 4’899’600 Franken (Vorjahr: 4’337’100 Franken) getragen. Die Leistungsverpflichtungen und die Leistungsansprüche errechnen sich aus den Faktoren Mindestausstattung, Disparitätenabbau, Schulkostenausgleich, Soziallastenausgleich und allfälligen Leistungskürzungen.
Grundlage für alle Berechnungen des kantonalen Finanzausgleichs ist das Mittel der drei Vorjahre 2019-2021: Die Mindestausstattung hat sich basierend darauf um 559’800 Franken (+ 7.6 %) erhöht, die Steuerkraftabschöpfung ist um 160’700 Franken (+ 3.6 %) höher ausgefallen. Beim Schulkostenausgleich haben sich die Ansprüche um 163’400 Franken (+ 11 %) erhöht. Der Soziallastenausgleich hat zu einer Umverteilung von 1’524’400 Franken und einer Erhöhung von 1100 Franken (+ 0.1 %) geführt.
Die Kommission für Finanzaufsicht und Finanzausgleich hat das Ergebnis der Berechnungen für den Finanzausgleich 2022 geprüft und dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet.