Totalrevision Polizeigesetz in der Vernehmlassung

Der Ausserrhoder Regierungsrat schickt das totalrevidierte Polizeigesetz in die Vernehmlassung.

  • (Symbolbild: Archiv app24)

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Das geltende Polizeigesetz ist rund 20 Jahre alt. In dieser Zeit haben sich die technischen Möglichkeiten rasant entwickelt. Auch das Bundesgericht hat zu verschiedenen Punkten neuerer kantonaler Polizeigesetze Entscheide gefällt, die nun berücksichtigt werden können. Zudem liegt der Fokus der Polizeiarbeit zunehmend nicht nur auf der Bewältigung von (vergangenen) Ereignissen, sondern auf der Prävention.
So soll etwa – wie in allen neueren Polizeigesetzen – ein Bedrohungsmanagement eingeführt werden. Auch Aspekte der Überwachung und Informationsbeschaffung werden neu geregelt. Ebenso wird dem Datenschutz und dem Datenaustausch verstärkt Rechnung getragen. All diese Entwicklungen werden im neuen Polizeigesetz aufgenommen.
Der Regierungsrat lädt Gemeinden, Parteien und weitere interessierte Kreise ein, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Polizeigesetzes dauert bis zum 24. März 2023. Interessierte können die Unterlagen unter www.ar.ch/vernehmlassungen einsehen.

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