Photovoltaikanlagen (PV) werden dank dem seit 2009 geltenden kantonalen Förderprogramm Energie mit einem Maximalbetrag von 7’500 Franken pro Anlage gefördert. Wegen globaler Produktionsüberkapazitäten für Photovoltaikmodule sind die Anlagekosten von rund 7’000 Franken im Jahr 2009 auf rund 3’300 Franken pro kWp gesunken. Mit dem bis anhin geltenden Beitragssatz von 1’500 Franken zeigt sich, dass der Kanton heute also fast die Hälfte der Investitionskosten für PV-Anlagen trägt. Ein Beibehalten der momentanen Förderung würde den Energiefonds in kurzer Zeit leeren. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat beschlossen, die Förderbeiträge anzupassen. Der kantonale Beitrag für Anlagen beträgt ab 15. September 2012 neu 750 Franken pro kWp – bis zu einem maximalen Förderbeitrag von 3’750 Franken.
Das kantonale Förderprogramm Photovoltaik wird per Ende 2014 aufgehoben. Dies, weil der Bund vorsieht, ab 2015 kleine PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp mit einmaligen Investitionshilfebeträgen aus der «Kostendeckenden Einspeisevergütung» (KEV) zu unterstützen. Dazu sind aber noch Anpassungen im Bundesrecht notwendig. Ab dem Inkrafttreten der Bundeslösung sind dann kantonale Beiträge an PV-Anlagen nicht mehr nötig.
Ausserrhoden | 14.09.2012 | 11:25 Uhr
Kk
Tiefere Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen
Die Kosten für Photovoltaikanlagen sind seit 2009 massiv gesunken und betragen heute nur noch rund halb so viel wie vor 3 Jahren. Der Ausserrhoder Regierungsrat hat deshalb beschlossen, die Förderbeiträge anzupassen. Der kantonale Beitrag für Photovoltaik-Anlagen wird von 1'500 Franken/kWp auf neu 750 Franken/kWp halbiert.