Teils «schwer nachvollziehbares» neues Finanzausgleichsgesetz

«Zumindest in Teilen schwer nachvollziehbar» bezeichnen die Parteiunabhängigen Appenzell Ausserrhoden (PU AR) in einer Stellungnahme den Entwurf des totalrevidierten Finanzausgleichsgesetzes.

  • (Symbolbild: Bigstock)

    (Symbolbild: Bigstock)

Die Grundidee mit der klaren Trennung von Ressourcen- und Lastenausgleich gefällt und ist schlüssig, hiess es in einer Mitteilung der PU AR am Freitag. Die Auswirkungen des Finanzausgleichsgesetzes können für einzelne Gemeinden jedoch existenzbedrohend sein. Die Schaffung von Härtefällen ohne entsprechende Gegenmassnahmen erachten die PU als staatspolitisch problematisch. 

Zweifel an Verfassungsmässigkeit

Mit der vom Regierungsrat vorgeschlagene Auslegung des Finanzausgleichs mit einer willkürlichen (finanzpolitischen) Wahl von 80 Prozent Ausstattungsquote und die ebensolche Wahl von 27 Prozent Abschöpfungsquote werden die Ziele sowohl in der aktuellen Kantonsverfassung, in der künftigen Kantonsverfassung gemäss Entwurf und sogar im Art. 1 des gleichen Finanzausgleichsgesetzes nicht erreicht.

Siedlungsmittelpunkt und Streusiedlung

Die Höhe des Mittelpunktes der Siedlungsfläche scheint für die PU AR durch die geringen Unterschiede nicht zielführend. Speziell im Fall von Hundwil, mit einer Höhenbandbreite von 654 bis 2501 Meter über Meer, hat dieses System Schwächen und scheint ein wesentlicher Grund für die Benachteiligung zu sein. Das Appenzellerland ist zu Recht stolz auf die touristische Anziehungskraft von Schwägalp und Säntis. Die Gemeinde Hundwil hat hier aber einige Sonderlasten zu tragen. Dies gilt es besser zu berücksichtigen.

Ausserrhoden ist ebenfalls stolz auf die Streusiedlung und die raumplanerischen Besonderheiten des Kantons. Diese müssen aber auch angemessen berücksichtigt werden, fordern die Parteiunabhängigen. Wenn viele Menschen ausserhalb des Siedlungsgebietes leben, bedeutet dies für die Gemeinden finanziellen Zusatzaufwand. Die PU AR ist deshalb skeptisch, ob der vorgeschlagene Parameter Einwohnerzahl-Gemeindefläche mit den vorhandenen Sonderlasten angemessen ausgestaltet ist.

Berücksichtigung der Steuerkraft

Die einzelnen Steuerfüsse und die Steuerkraft werden nicht oder zu wenig berücksichtigt. Diese Werte haben in der Realität aber durchaus Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden (Zu- oder Abwanderung) und sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Eine erzwungene Steuerfusserhöhung auf über 5 Einheiten lehnen die PU AR ab; faktisch führt dies zu einer Zwangsfusion. Der bisherige Finanzausgleich war mit acht Beitragszahlenden und zwölf Empfängern deutlich ausgeglichener gestaltet. Die Abhängigkeit von Kanton und Teufen kann keine dauerhafte und nachhaltige Lösung sein.

Rollenverteilung überdenken

Um die Unterschiede von Steuerfüssen und Auswirkungen von Spezialereignissen auf einzelne Gemeinden zu minimieren, sind anlässlich einer Überarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes auch grundsätzlichere Aufgabenverschiebungen denkbar. So könnten Aufgaben wie Volksschule, Fremdplatzierungen resp. KESB-Massnahmen, Pflegefinanzierung, Ergänzungsleistungen oder andere Aufgaben an den Kanton übertragen werden. Damit verbunden wäre eine Senkung der Gemeindesteuern und einer gleichzeitigen Erhöhung der Kantonssteuern. Diese Verschiebung von Steuereinheiten an den Kanton sollte für die Steuerzahlenden möglichst kostenneutral erfolgen und für finanzstarke Gemeinden mit tiefen Steuerfüssen eine kleinere Reduktion, für finanzschwache Gemeinden mit höheren Steuerfüssen eine grössere Reduktion zur Folge haben. Das Ziel einer gewissen Angleichung der Steuerfüsse auf Gemeindeebene wäre damit erreichbar.

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