Taxordnung 2024 für das Alterswohnheim genehmigt

Der Gemeinderat Walzenhausen hat die Taxordnung 2024 für das Alterswohnheim Walzenhausen genehmigt. Sowohl bei den Pflegeansätzen als auch bei den Pensionstaxen erfolgen Erhöhungen.

  • Das Alterswohnheim Walzenhausen. (Bild: zVg)

    Das Alterswohnheim Walzenhausen. (Bild: zVg)

Die kommunalen Pflegekosten orientieren sich an den vom Ausserrhoder Regierungsrat jährlich festgelegten Maximalansätzen, teilte die Gemeindekanzlei mit. Die Kosten für die Pflege werden auf die Krankenkassen, Bewohnerinnen und Bewohner der Institutionen und die Gemeinden als Restfinanzierende aufgeteilt. Die Taxen werden den neuen kantonalen Maximalansätzen angeglichen. Die daraus entstehenden Mehrkosten gehen vollumfänglich zu Lasten der jeweiligen Gemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz der einzelnen Alterswohnheimbewohnenden. Ausnahme bilden die Pflegestufen eins und zwei, bei welchen die zusätzlichen Kosten von drei respektive zehn Prozent zulasten der Bewohnenden gehen.
Die Gebühren für die Pension steigen durchschnittlich um rund fünf Prozent, was insbesondere auf die Teuerung zurückzuführen ist, hiess es in der Mitteilung weiter.

Die Taxordnung 2024 kann auf der Website der Gemeinde eingesehen und heruntergeladen werden.

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