SVP-Ortspartei gegen neue Gemeindeordnung

Am 18. Juni entscheiden die Herisauer Stimmberechtigten, ob die Totalrevision der Gemeindeordnung und/oder der Eventualantrag angenommen oder abgelehnt wird.

  • (Symbolbild: Bigstock)

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Bereits im letzten Jahr haben sich die Mitglieder der SVP Herisau eindeutig dafür ausgesprochen, die neue Gemeindeordnung abzulehnen, teilte die Ortspartei in einem Communiqué mit.
Folgende Gründe sprechen aus Sicht der wählerstärksten Partei zweimal mit Nein zu stimmen:
Die generelle Verdoppelung der Anzahl Unterschriften für Initiativen und Referenden von 100 auf 200 ist undemokratisch. Bei Budget und Steuererhöhungen müssen gar 500 Unterschriften innert 30 Tagen erbracht werden – das ist willkürlich und ein «Buebetrickli» der Gemeinde, hiess es in der Mitteilung. Herisau ist die einzige der 20 Ausserrhoder Gemeinden, welche kein Referendum bei Budget und Steuererhöhungen kennt. Die neue Gemeindeordnung sieht nun vor, dass beim fakultativen Referendum, das im Zusammenhang mit dem Voranschlag und der Festsetzung des Steuerfusses ergriffen wird, 500 Unterschriften innert 30 Tagen zu sammeln sind. Zum Vergleich: Für kantonale Referenden sind lediglich 300 Unterschriften in 60 Tagen zu erbringen.
Zusätzlich beinhaltet die neue Gemeindeordnung das Ausländerstimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene. Integration ist richtig und wichtig. Die SVP Herisau ist aber überzeugt, dass Ausländerinnen und Ausländer das Stimm- und Wahlrecht auf allen Ebenen durch eine Einbürgerung erlangen sollten. Das Stimm- und Wahlrecht soll das Ziel, respektive die Belohnung für einen gelungenen Integrationsprozess sein.
Mit der Ablehnung der neuen Gemeindeordnung am 18. Juni 2023 bleibt die bestehende Gemeindeordnung weiterhin in Kraft und gibt dem Gemeinderat die Möglichkeit, eine bürgerfreundliche und demokratiefreundliche Fassung auszuarbeiten.
Die SVP Herisau empfiehlt daher folgendes Abstimmungsverhalten: Frage a: Nein; Frage b: Nein; Stichfrage c: Leerlassen.

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