Grundgehalt des bestehenden Strassenreglementes wie auch des neuen Strassengesetzes ist die Frage, welche Strassen öffentliche Verkehrsanlagen und welche private sind. Für die Unterscheidung massgebend ist die Widmung für den Gemeingebrauch, welche durch Eigentum der Gemeinde oder einer Flurgenossenschaft, welche den Gemeingebrauch in den Statuten vorsieht, sowie durch die Einräumung eines öffentlichen Fahrwegrechtes bzw. bei Wegen eines öffentlichen Fusswegrechtes gebildet wird.
Die Neuregelung des Winterdienstes wird, wie im Edikt zur Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 erwähnt, erstmals in der Saison 2012/2013 umgesetzt. Die Projektgruppe Strassenreglement ist zurzeit an der Ausarbeitung des Strassenverzeichnisses. Es ist vorgesehen, dieses im Frühjahr 2013 öffentlich aufzulegen.