Im Frühling sollen nun die Strassen beschildert und die Hausnummern angebracht werden. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Christian Nänny eingesetzt. Aufgabe dieser Gruppe ist es, die Beschriftung der Bühlerer Strassen festzulegen. Im Weiteren obliegt es dieser Arbeitsgruppe, die Schilderart zu bestimmen, mit welcher die Strassen und Flurbezeichnungen beschriftet werden. Die Hausnummern sollen gemäss der Adressierung bezeichnet werden. Auch soll festgelegt werden, wo die Beschilderung umgesetzt wird. Diese Umsetzung soll mit den Flurgenossenschaften abgesprochen werden.
Entscheid Obergericht online
Vor einer Woche hat der Gemeinderat eine Medienmitteilung veröffentlicht, wonach das Obergericht in Sachen Gebäudeadressierung entschieden hat.
Nachdem diese Medienmitteilung in gewissen Kreisen zu unterschiedlichen Interpretationsauffassungen geführt hat, beschloss der Einzelrichter des Obergerichts, den Entscheid vom 11. Februar 2013 auf der Webseite des Obergerichts zu veröffentlichen, damit dieser für jede Bürgerin und jeden Bürgen nachlesbar ist (http://www.ar.ch/gerichte/obergericht/gerichtsentscheide-verwaltungsrecht).