Der ausserordentliche Staatsanwalt ist aufgrund der getätigten Abklärungen zum Schluss gelangt, dass sich kein Tatverdacht ergeben hat, der eine Anklage rechtfertigen würde, und dass kein Straftatbestand erfüllt ist. Dem Jagdverwalter wird somit kein strafbares Verhalten angelastet.
Die Standeskommission hat von der Einstellung der Strafverfahren gegen den Jagdverwalter mit Erleichterung Kenntnis genommen und spricht ihm erneut das Vertrauen aus.
Innerrhoden | 12.08.2022 | 11:39 Uhr
Rk
Strafverfahren gegen Jagdverwalter eingestellt
Im August 2021 wurden gegen den kantonalen Jagdverwalter wegen angeblicher Widerhandlungen im Zusammenhang mit der Jagd Strafanzeigen eingereicht. Der für die Untersuchung eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt hat die Strafverfahren nun eingestellt.