Die Stellvertreter der Grundbuchverwalter und der Leiter der Erbschaftsämter sind nach Art. 1 der kantonalen Verordnung über die Beurkundung (GS 178.710) kantonale Urkundspersonen. Damit Beurkundungen im äusseren Landesteil auch bei allfälliger Abwesenheit des Grundbuchverwalters und des Leiters des Erbschaftsamts Oberegg lückenlos sichergestellt sind, hat die Standeskommission auf Antrag des Bezirksrats Oberegg die Stellvertretungen für das Grundbuchamt und das Erbschaftsamt Oberegg geregelt. Thomas Dreher, Leiter Finanzen des Bezirks Oberegg, ist zum 1. Stellvertreter, und Tanja Locher, Leiterin Betreibungs- und Sozialamt Oberegg, zur 2. Stellvertreterin des Grundbuchverwalters Oberegg gewählt worden. Charlotte Peter, Zivilstandsbeamtin und Sachbearbeiterin Erbschaftsamt Oberegg, ist zur Stellvertreterin des Leiters des Erbschaftsamts Oberegg ernannt worden. Tanja Locher und Thomas Dreher sind damit Urkundspersonen des kantonalen Rechts.
Oberegg | 11.04.2017 | 09:38 Uhr
rk
Stellvertretungen sind geregelt worden
Die Standeskommission hat Thomas Dreher, Tanja Locher und Charlotte Peter zu Urkundspersonen für den Bezirk Oberegg ernannt.