Mit Entscheid vom 25. Februar 2014 hat die Standeskommission den Taxpunktwert für Leistungen der Physiotherapie im Kanton Appenzell Innerrhoden auf Fr. 0.97 festgelegt. Gleichzeitig entzog sie einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung.
Gegen diesen Beschluss erhoben die CSS Krankenversicherung AG und 46 weitere Krankenkassen am 10. April 2014 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und stellten Antrag, der angefochtene Beschluss der Standeskommission sei aufzuheben. Es sei zudem festzustellen, dass die Beschwerde aufschiebende Wirkung habe.
Mit Zwischenverfügung vom 10. Juli 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Begehren der Beschwerdeführerinnen um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung insofern gutgeheissen wird, als im Sinne einer vorsorglichen Massnahme für die Dauer des Beschwerdeverfahrens für die physiotherapeutischen Leistungen im Kanton Appenzell Innerrhoden der provisorische Taxpunktwert mit Fr. 0.89 festgelegt wird.
Innerrhoden | 05.09.2014 | 08:46 Uhr
RK
Standeskommission wird zurückgepfiffen
Gegen einen Beschluss der Standeskommission erhoben die CSS Krankenversicherung AG und 46 weitere Krankenkassen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat die Beschwerde gutgeheissen.