Das Gesamtverkehrskonzept baut auf der 2023 erlassenen Gesamtverkehrsstrategie Appenzell Innerrhoden mit der Vision «mobil – nachhaltig – vernetzt», den vier strategischen Stossrichtungen «verlagern – verträglich gestalten – vernetzen – vermeiden» sowie fünf konkreten Zielsetzungen und 16 Handlungsfeldern auf. Wichtiger Bestandteil und Kern des Gesamtverkehrskonzepts ist das Massnahmenkonzept. Es umfasst die Teilstrategien für die einzelnen Verkehrsarten, enthält ein Gesamtpaket von Massnahmen und zeigt die Abhängigkeiten und das Zusammenspiel der einzelnen Massnahmen untereinander und mit den übergeordneten Dritt- und Planungsstrategien auf.
22 Massnahmen für Innerrhoden
Insgesamt wurden 22 Massnahmen entwickelt. Im Rahmen der übergeordneten Massnahme «Management der GVK-Massnahmen» erfolgt unter anderem die Abstimmung mit der kantonalen Finanzplanung. Die einzelnen Massnahmen sind priorisiert. Die konkrete Umsetzung ist so zu planen, dass dies mit den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen machbar ist. Verschiedene Massnahmen stehen im Zusammenhang mit der kantonalen Energie- und Klimaschutzstrategie, der Tourismuspolitik und dem Entwicklungskonzept Dorfkern Appenzell. Die Massnahmen für den öffentlichen Verkehr sind unter anderem im Rahmen der kontinuierlichen kantonalen Angebotsplanung umzusetzen. Die Massnahmen «Aktualisieren des Velowegnetzplans» und «Aktualisieren des Fusswegnetzplans» führen zu einer Aktualisierung des Richtplans. Zahlreiche Massnahmen sind bei neu entstehenden Quartierplänen zu berücksichtigen.
Jeder der 22 Massnahmen ist eine Priorität zugeordnet. Kriterien für die Festlegung der Priorität sind die Wirkung der Massnahme, der Problemdruck, die Realisierbarkeit, die Kosten und der Zeitbedarf für die Planung und Umsetzung. Zehn Massnahmen sind von hoher, acht Massnahmen von mittlerer und vier Massnahmen von tiefer Priorität. Die Prioritäten haben einen wesentlichen Einfluss auf den Umsetzungsplan im Rahmen des Zielhorizonts 2045. Die Planung für alle Massnahmen mit hoher Priorität soll zwischen 2024 und 2026 starten, wie in der Medienmitteilung der Standeskommission festgehalten wird.
Mit dem Gesamtverkehrskonzept bestehe nun auf Kantonsebene ein Instrument und ein koordiniertes Gesamtprogramm als Antwort auf wichtige anstehende Mobilitäts- und Verkehrsfragen, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Massnahmenblätter bilden die Basis für das Auslösen entsprechender Projekte. Für die Projekte muss zu gegebener Zeit der erforderliche politische Entscheid über den jeweils notwendigen Kredit eingeholt werden.
Breiter Beteiligungsprozess
Das Gesamtverkehrskonzept ist breit abgestützt erarbeitet worden, wird mitgeteilt. Nebst dem Planer-, Kern- und Projektteam sowie der politischen Steuerung wurde auch ein Begleitgremium eingesetzt. Damit konnten die Meinungen aus den verschiedensten Bereichen, namentlich von Ämtern, Bezirken, Heimat- und Denkmalschutz, Kantonspolizei, öffentlichem Verkehr, Schulen, Tourismus und Wirtschaft eingeholt und soweit möglich berücksichtigt werden. Sämtliche Zwischenergebnisse seien in den verschiedenen Gremien gespiegelt und diskutiert worden.
Der Grosse Rat wird sich an der Session vom 25. Juni 2024 mit dem Konzept befassen. Alle Unterlagen zum Gesamtverkehrskonzept sind auf der Kantonswebsite unter www.ai.ch/gesamtverkehrskonzept abrufbar.